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   BFH, 30.07.2003 - VII R 34/01   

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https://dejure.org/2003,10627
BFH, 30.07.2003 - VII R 34/01 (https://dejure.org/2003,10627)
BFH, Entscheidung vom 30.07.2003 - VII R 34/01 (https://dejure.org/2003,10627)
BFH, Entscheidung vom 30. Juli 2003 - VII R 34/01 (https://dejure.org/2003,10627)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    MinöStG 1993 § 4 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b; ; MinöStG 1993 § 1 Abs. 2 Nr. 4; ; MinöStG 1993 § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; MinöStV § 17 Abs. 11; ; MinöStV § 17 Abs. 11 Satz 1 MinöStV außer Betracht bleiben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mineralöl: steuerbegünstigtes Verheizen

  • datenbank.nwb.de

    Verheizen von Mineralöl bei der Verbrennung von unverbleiten Kraftstoffen in Abgassimulatoren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anspruch auf steuerfreie Verwendung von Kraftstoffen in Abgassimulatoren; Begriff des Verheizens; Möglichkeit der Weiterleitung entstandener Energie; Bewusste und gewollte Ausnutzung der Energie; Bedeutung des Erreichens einer bestimmten Temperatur; Aufspaltung eines ...

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    MinöStG § 4 Abs 1 Nr 2, MinöStDV § 17 Abs 11
    Steuerbegünstigte Verwendung; Verheizen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BFH, 30.09.1997 - VII R 114/96

    Verwendung von Mineralöl - Steuerfreiheit

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - VII R 34/01
    Gerade der konkrete Einsatz des neuen Wärmeträgers rechtfertigt nach Auffassung des Senats den Schluss, dass das zur Erzeugung dieses Wärmeträgers verwendete Mineralöl verheizt worden ist (Senatsurteil vom 30. September 1997 VII R 114/96, BFHE 184, 170, 173, mit einem Überblick über die Fälle, die der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung als Verheizen beurteilt hat; vgl. ferner Senatsurteil vom 21. November 2000 VII R 13/99, BFHE 193, 245 --Ammoniaksynthesegaserzeugung--, und Senatsbeschluss vom 12. Juni 2001 VII R 81/99, BFH/NV 2001, 1612 --Rollenoffsetdruckmaschine--).

    Diesen Fällen ist gemeinsam, dass die Verbrennung des Mineralöls mit der Umwandlung bzw. Vernichtung des die Wärmeenergie aufnehmenden Stoffes in einem einheitlichen Vorgang zusammenfällt, so dass eine Weiterleitung der aufgenommenen Energie oder Übertragung auf einen anderen Stoff nicht möglich ist und dass sich eine Aufteilung in einen dem eigentlichen Verwendungszweck zeitlich vorgelagerten Abschnitt der Mineralölverwendung und einen zeitlich nachfolgenden Abschnitt, in dem eine stoffliche Veränderung oder Vernichtung des erhitzten Stoffes erfolgt, nicht vornehmen lässt (Senat in BFHE 184, 170, 174).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass nicht nur Wasserdampf (Senatsbeschluss in BFH/NV 1997, 531) oder Rauchgas (Senatsurteil in BFHE 184, 170), sondern auch Heißluft die Eigenschaft eines neuen Wärmeträgers zukommen kann, weil insoweit jede Transportfunktion des die Verbrennungswärme aufnehmenden Stoffes genügt, um diesen zum Energie- oder Wärmeträger zu machen.

  • BFH, 20.09.1994 - VII R 57/93

    Finanzgerichtsordnung; Bindung an eine offensichtlich gesetzeswidrige Zulassung

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - VII R 34/01
    Das Erfordernis der Wärmeübertragung auf einen anderen Stoff ist dann dahin gehend präzisiert worden, dass dem Stoff, auf den die Wärme übertragen wird, die Eigenschaft eines neuen Energie- bzw. Wärmeträgers (Heizmittels) zukommen muss (Senatsurteile vom 20. September 1994 VII R 57/93, BFHE 176, 502, 507, und vom 25. Oktober 1994 VII R 96/93, BFHE 176, 165, 169; Senatsbeschluss vom 21. Januar 1997 VII B 84/96, BFH/NV 1997, 531).

    Ein Ausnützen des Heizwertes des eingesetzten Mineralöls zur Wärmegewinnung liegt aber auch dann nicht vor, wenn der Hauptzweck in der Beseitigung von schädlichen Abgasen durch deren vollständige Verbrennung liegt und zu diesem Zweck mit Erdgas eine Zünd- und Lockflamme unterhalten oder das Erdgas zusammen mit den zu vernichtenden Abgasen in einer Brennkammer vermischt und vollständig verbrannt wird (Senatsurteil in BFHE 176, 502).

  • BFH, 21.11.2000 - VII R 13/99

    Prozesswärme - Ammoniaksynthesegaserzeugung - Rohrreaktor - Keine steuerfreie

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - VII R 34/01
    Gerade der konkrete Einsatz des neuen Wärmeträgers rechtfertigt nach Auffassung des Senats den Schluss, dass das zur Erzeugung dieses Wärmeträgers verwendete Mineralöl verheizt worden ist (Senatsurteil vom 30. September 1997 VII R 114/96, BFHE 184, 170, 173, mit einem Überblick über die Fälle, die der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung als Verheizen beurteilt hat; vgl. ferner Senatsurteil vom 21. November 2000 VII R 13/99, BFHE 193, 245 --Ammoniaksynthesegaserzeugung--, und Senatsbeschluss vom 12. Juni 2001 VII R 81/99, BFH/NV 2001, 1612 --Rollenoffsetdruckmaschine--).

    Diese Vorschrift setzt eine Zweckkonkurrenz zwischen einem begünstigten und einem nicht begünstigten Zweck hinsichtlich ein und derselben Menge Mineralöl voraus, wobei die nichtbegünstigte Verwendung gleichzeitig oder unmittelbar im Anschluss an den begünstigten Zweck, sozusagen als zwangsläufige Folge, eintritt (vgl. Senatsurteil in BFHE 193, 245).

  • BFH, 12.06.2001 - VII R 81/99

    Vergütung der Mineralölsteuer - Verheizen von Mineralöl - Erdgas -

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - VII R 34/01
    Gerade der konkrete Einsatz des neuen Wärmeträgers rechtfertigt nach Auffassung des Senats den Schluss, dass das zur Erzeugung dieses Wärmeträgers verwendete Mineralöl verheizt worden ist (Senatsurteil vom 30. September 1997 VII R 114/96, BFHE 184, 170, 173, mit einem Überblick über die Fälle, die der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung als Verheizen beurteilt hat; vgl. ferner Senatsurteil vom 21. November 2000 VII R 13/99, BFHE 193, 245 --Ammoniaksynthesegaserzeugung--, und Senatsbeschluss vom 12. Juni 2001 VII R 81/99, BFH/NV 2001, 1612 --Rollenoffsetdruckmaschine--).

    Einer zusätzlichen Wärmespeicherfunktion bedarf es nicht (Senatsbeschluss in BFH/NV 2001, 1612).

  • BFH, 25.10.1994 - VII R 96/93
    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - VII R 34/01
    Das Erfordernis der Wärmeübertragung auf einen anderen Stoff ist dann dahin gehend präzisiert worden, dass dem Stoff, auf den die Wärme übertragen wird, die Eigenschaft eines neuen Energie- bzw. Wärmeträgers (Heizmittels) zukommen muss (Senatsurteile vom 20. September 1994 VII R 57/93, BFHE 176, 502, 507, und vom 25. Oktober 1994 VII R 96/93, BFHE 176, 165, 169; Senatsbeschluss vom 21. Januar 1997 VII B 84/96, BFH/NV 1997, 531).

    Eine andere --die Annahme eines Verheizens ausschließende-- rechtliche Beurteilung des Mineralöleinsatzes ist nach der Rechtsprechung des Senats nur dann gerechtfertigt, wenn der die Verbrennungsenergie aufnehmende Stoff der Wärme selbst als Objekt zur Herstellung eines bestimmten, anders beschaffenen Produkts ausgesetzt ist und dabei seiner stofflichen Beschaffenheit (z.B. durch Cracken) verlustig geht (Senatsurteil in BFHE 176, 165).

  • BFH, 21.01.1997 - VII B 84/96

    Begriff des Verheizens im Rahmen des § 8 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - VII R 34/01
    Das Erfordernis der Wärmeübertragung auf einen anderen Stoff ist dann dahin gehend präzisiert worden, dass dem Stoff, auf den die Wärme übertragen wird, die Eigenschaft eines neuen Energie- bzw. Wärmeträgers (Heizmittels) zukommen muss (Senatsurteile vom 20. September 1994 VII R 57/93, BFHE 176, 502, 507, und vom 25. Oktober 1994 VII R 96/93, BFHE 176, 165, 169; Senatsbeschluss vom 21. Januar 1997 VII B 84/96, BFH/NV 1997, 531).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass nicht nur Wasserdampf (Senatsbeschluss in BFH/NV 1997, 531) oder Rauchgas (Senatsurteil in BFHE 184, 170), sondern auch Heißluft die Eigenschaft eines neuen Wärmeträgers zukommen kann, weil insoweit jede Transportfunktion des die Verbrennungswärme aufnehmenden Stoffes genügt, um diesen zum Energie- oder Wärmeträger zu machen.

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - VII R 34/01
    Der Senat war in Anwendung der Grundsätze des Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 (EuGHE 1982, 3415) nicht nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft zur Einholung einer Vorabentscheidung des EuGH verpflichtet.
  • BFH, 11.11.1969 - VII R 57/67

    Möglichkeit des Einspruchs gegen die Versagung der Erlaubnis zur

    Auszug aus BFH, 30.07.2003 - VII R 34/01
    "Verheizen" bedeutet nach der vom erkennenden Senat entwickelten Rechtsprechung die gewollte Ausnützung des Heizwertes eines Stoffes, d.h. sein (ganzes oder teilweises) Verbrennen zur Erzeugung von Wärme, die (ganz oder teilweise) auf einen anderen Stoff übertragen wird, wobei die Wärmeerzeugung und die Übertragung der Wärme neben anderen Zwecken der Verwendung des Mineralöls nicht nur untergeordnete Bedeutung haben darf (Senatsurteil vom 11. November 1969 VII R 57/67, BFHE 97, 400, 404).
  • FG Hamburg, 26.11.2008 - 4 K 388/07

    Mineralölsteuer: Steuerbefreiung für Erdgas bei Herstellung von Trockenstärke

    Zur Definition des unbestimmten Rechtsbegriffs "Verheizen" hat sich der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung geäußert (grundsätzlich BFH, Urteil vom 30.07.2003 VII R 34/01, zuletzt bestätigt durch Beschluss vom 19.02.2007, VII B 205/06).

    Selbst wenn man mit der Klägerin davon ausginge, dass das Rauchgas für sich genommen kein anderer "vermittelnder" Stoff ist, gibt es gleichwohl einen anderen Stoff, auf den die Wärmeenergie übertragen wird und dem eine Transportfunktion im Hinblick auf die Weiterleitung der in dem Rauchgas gespeicherten Wärmeenergie zukommt, nämlich die im System befindliche sowie die von außen eindringende Luft, die sich mit dem Rauchgas verbindet und dadurch gleichzeitig erhitzt wird (so ausdrücklich in einem vergleichbaren Fall der Abgassimulation, bei der sich Luft und Abgase vermischen, BFH, Urteil vom 30.07.2003, VII R 34/01).

  • BFH, 26.11.2009 - VII B 15/09

    Zum Begriff des Verheizens in § 4 Abs. 1 Nr. 2 MinöStG 1993 - Keine

    In Abweichung zu den BFH-Entscheidungen vom 30. Juli 2003 VII R 34/01 (BFH/NV 2004, 538), vom 21. Januar 1997 VII B 84/96 (BFH/NV 1997, 531) und vom 30. September 1997 VII R 114/96 (BFHE 184, 170) sowie in BFHE 176, 165 habe das FG den Rechtssatz aufgestellt, dass auch die das unmittelbare Produkt des Verbrennungsvorgangs darstellenden Verbrennungsabgase (Rauchgas) selbst als Transmitter anzusehen seien, wenn diese einen anderen Stoff (hier Nassstärke) erhitzten.
  • FG Düsseldorf, 18.05.2005 - 4 K 3995/03

    Mineralölsteuer; Müllverbrennungsanlage; Zündbrennerbetrieb; Stützbrennerbetrieb;

    Die unter den Beteiligten streitige Auslegung des Begriffs des Verheizens, wie sie sich aus der bisherigen ständigen Rechtsprechung des BFH, zuletzt im Urteil vom 30. Juli 2003, VII R 34/01, ZfZ 2004, 91 f. ergab, und wie sie von der dieser Rechtsprechung folgenden Verwaltungsauffassung, enthalten in der Verwaltungsvorschrift Steuerbegünstigung, VSF V 03 50 Abs. 2 ff., vertreten wurde, kann insoweit nicht mehr herangezogen werden.
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